Jetzt hab ich mal eine ganz andere Frage. Diese Vorlagen sind ja nach Fotos gearbeitet, auf diesen Fotos liegt ein Urheberrecht. Ob so eine geringfügige Bearbeitung am Computer als eigenständiges Kunstwerk gilt, wenn es dem Original so genau entspricht ?
Weiß einer wie sich das da verhält ? Darf man einfach ein fremdes Foto für eine Vorlage benutzen ?
LG
Gabi